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Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform 2022

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    Was ist eigentlich die Grundsteuer, worauf wird sie erhoben?

    Erhoben wird die Grundsteuer auf den Grundbesitz, also Grundstücke und Gebäude und auch Eigentumswohnungen.  Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Die Grundsteuer zählt damit zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.

    Warum wird die Grundsteuer reformiert?

    Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Man hat festgestellt, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich besteuert werden und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt.  Im Ergebnis haben sich die Grundsteuerzahlungen von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt. Das heißt, gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage extrem unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden. 

    Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?

    Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: 

    1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwertes - wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. 

    In einem 2. Schritt wird ein Ausgleich der Wertsteigerungen vorgenommen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog Steuermesszahl von bisher 3,5 % auf 0,031 %o (Wohngebäude) erheblich gesenkt. 

    In einem 3.  Schritt werden die Hebesätze durch die Kommunen angepasst. 

     

    Diese Angaben beziehen sich auf das sog. Bundesmodell, die Bundesländer Hessen, Bayern, Baden-Würtemberg, Niedersachen u. Hamburg haben ein anderes Bewertungsmodell. Die Bundesländer Sachsen u. Sachen-Anhalt haben abweichende Steuermesszahlen.

    Wie aufwändig wird zukünftig die Grundsteuererklärung?

    In die Berechnung der Grundsteuer sollen künftig nur noch wenige, vergleichsweise einfach zu ermittelnde Parameter einfließen. Heute sind für die Berechnung etwa 20 Faktoren nötig. 

    Falls diese Parameter den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht ohnehin bekannt sind, sind sie schon heute in fast allen Bundesländern online über das System BORIS abrufbar. Der administrative Aufwand verringert sich damit deutlich. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Aktualisierung der Bewertung kann dann alle sieben Jahre weitgehend automatisch erfolgen. 

    Was bedeutet die Reform nun konkret für den Grundstückseigentümer, was ist als nächstes zu tun?

    Die erste Hauptfeststellung nach neuem Recht erfolgt erst auf den Stichtag 1.1.2025. Die dazu erforderlichen Angaben müssen sollen den Finanzämtern aber jedoch schon in der Zeit von Juli bis Oktober 2022 mitgeteilt werden. 

    Warum müssen die Steuerpflichtigen schon dieses Jahr dem Finanzamt eine Erklärung zur Grundbesitzbewertung einreichen, wenn die neue Grundsteuer erst ab 01.01.2025 gezahlt werden soll?

     

    Das hat folgenden interessanten Hintergrund: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.

    Welche Auswirkungen hat das auf die Grundsteuerzahlung eines jeden einzelnen?

    Auch wenn die Reform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird also die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht mehr oder weniger Grundsteuer zahlt, werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und – angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede durch das Abstellen auf veraltete Werte – unvermeidbar.

    Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, insbesondere weil die gegenwärtigen Grundsteuerzahlungen sehr ungleich verteilt sind. 

    Wie können wir Sie bei der Erstellung der Erklärungen zur Grundsteuer unterstützen?

    Grundsätzlich sind die Erklärungen digital abzugeben. Die Abgabe kann über www.elster.de erfolgen. Wer das Elster-Portal bereits nutzt für die ESt-Erklärung oder USt-Voranmelden, kann die Erklärung für die Grundsteuer darüber abgeben. Bei erstmaliger Nutzung ist die Einrichtung eines Benutzerkontos notwendig.

    Wir unterstützen die gerne bei der Abgabe der Erklärungen. Dazu bekommen Sie eine Einladung per Email von uns. Damit kommen Sie in ein interaktives, datensicheres Programm. Dort können alle Angaben erfasst werden. Im Zeitfenster Juli bis Oktober 2022 werden dann aus dem Programm die Erklärungen versandt. 

    Wir erfassen Ihre Grundstücksdaten und ermitteln für alle Ihre Immobilien den neuen Grundbesitzwert. 

    Was kostet die Erstellung der Erklärungen durch uns?

    Wir rechnen unsere Leistungen nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Unsere Gebühren sind abhängig vom Arbeitsaufwand und Komplexität des Falls. 

    Was ist der Grundbesitzwert?

    Der Grundbesitzwert ergibt sich aus der Bewertung des Grundstückes. Dazu fließen der Bodenrichtwert, die statistisch ermittelte Nettokaltmiete, Grundstücksfläche, Immobilienart und Alter des Gebäudes als wertbestimmende Faktoren ein.

    Was ist die Steuermesszahl?

    Die Steuermesszahl ist ein Multiplikator, der auf den Grundbesitzwert angewendet wird. Gegenüber der alten Regelung wurde dieser Wert wesentlich gesenkt und beträgt jetzt grundsätzlich nur noch 0,03 %.

    Was ist der Hebesatz?

    Dieser wird durch die Kommunen festgelegt und ist damit von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bis zum Jahr 2025 ist geplant, dass alle Kommunen die Hebesätze so anpassen, dass sich das Grundsteueraufkommen insgesamt nicht erheblich verändert. 

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    Wir sind Ihnen hierbei behilflich und beraten Sie gerne.