Steuerrechtliche Beratung im Bereich Erbschaft-/Schenkungsteuer und Unternehmensnachfolge
Kaum eine andere Steuerart bietet sich so sehr als Gestaltungssteuer an, wie die Erbschaft- bzw. die Schenkungsteuer. Umso wichtiger ist es, dass eine auf Sie optimal und individuell steueroptimierte Nachfolgegestaltung gewährleistet ist.
Insbesondere wenn größere Vermögenswerte jenseits der allgemeinen Freibeträge zu Lebzeiten übertragen werden sollen oder durch Testament bzw. Erbvertrag vererbet werden, ist eine erbschaftsteuerliche Beratung empfehlenswert. So können Sie steuerlich ungünstige Gestaltungen vermeiden und die gesetzlich gewährten Frei- und Verschonungsbeträge optimal ausnutzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
Auch im Fall der Abgabe einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Bei der Erstellung der entsprechenden Erklärungen achten wir selbstverständlich darauf, die Ihnen zustehenden gesetzlichen Steuerbefreiungen und Freibeträge geltend zu machen.
Sprechen Sie uns an:
Wir sind Ihnen hierbei behilflich und beraten Sie gerne.