Südmeyer, Graf & Partner Steuerberatungsgesellschaft

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E-Rechnungen ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen mit maschinenlesbaren Datensätzen zu akzeptieren bzw. empfangen zu können. Dafür ist es erforderlich, dass ggf.  Prozesse angepasst werden müssen. Wir weisen darauf hin, dass eine PDF-Rechnung keine ab dem 01.01.2025 gültige E-Rechnung darstellt. Gängige Formate der E-Rechnung sind die Rechnungsformate „Zugferd 2.0“ und „X-Rechnung“. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und bieten Unterstützung an.

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie Informationen zum Thema E-Rechnungen. Darüber hinaus verweisen wir auch auf die Homepage der Datev: E-Rechnung: Erfolgreiche Umsetzung in Unternehmen

(Zum Anzeigen von pdf anklicken)

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Wir sind Ihnen hierbei behilflich und beraten Sie gerne.